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Internet Message Format
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1996-08-06
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4KB
Path: phge1.ruhr.de!ph
Date: 06 Mar 1996 22:35:00 +0100
From: ph@phge1.ruhr.de (Peter Hauptmanns)
Newsgroups: ruhr.general,de.comm.isdn,de.comm.misc,ping.service,z-netz.telecom.allgemein
Message-ID: <64LqAvVa0fB@phge1.ruhr.de>
References: <43092054@luthien.ping.de> <63nQsvM_ppB@chendra.ping.de>
<646YbG4pdfB@cherry.sax.de> <64HptyfL0fB@phge1.ruhr.de>
<64Ny2ZUUNiB@zocki.toppoint.de>
Subject: Re: Nummern auf Rechnung im Klartext
X-Newsreader: CrossPoint v3.1 R/B16275
Am 06.03.96 schrieb Rainer (zoc@zocki.toppoint.de):
> >1. ICH gehe zur Telekom und beantrage eigenhaendig einen EVN fuer
> > MEINE Telefonrechnung
>
> ...und unterschreibst, das niemand sonst in Deinem Haushalt wohnt oder
> bringst die Unterschriften aller volljaehrigen Mitnutzer bei...
Erstmal bin ich davon ausgegangen, dass hier jeder fuer sich
spricht und nicht gleich fuer eine ganze Familie, Freundeskreis,
Geschaeftskundenkreis. Aber auch wenn nicht:
In der Tat, du wirst lachen, aber genau das tue ich. In meinem
Haushalt wohnen zwei Leute, ich und meine Freundin, und da wir
den Telefonanschluss gemeinsam beantragt haben, haben wir auch
den Antrag fuer die EVN gemeinsam unterschrieben. Ich denke, das
sollte auch in einer funktionierenden Wohngemeinschaft (wer auch
immer da zusammen wohnt) eine Selbstverstaeandlichkeit sein, dass
man sowas entweder gemeinsam will oder es laesst.
> Nein, das: "ICH bezahle die Rechung, also habe auch das Recht
> zu sehen wohin die anderen genau telefonieren" ist nicht zulaessig.
Darum gehts mir auch gar nicht. Schliesslich bezahlen wir auch
die Rechnung gemeinsam. Wenn ich oder sie nicht bereit waere, die
angerufenen Nummern offen zu legen, der/die andere aber darauf
besteht, bliebe immer noch der Ausweg eines zweiten Anschlusses.
> Du darfst auch nicht die Briefe aufmachen, die an Deine Frau,Sohn oder
> Untermieter addressiert sind...oder?
> Dort kann sich der Absender einfach schuetzen, indem er seine
> Adresse nicht auf dem Umschlag angibt.
Ich hoere auch nicht die Gespraeche mit, die meine Frau fuehrt.
Und in der Rechung tauchen ja auch nicht die Nummern auf, die uns
bzw. sie angerufen haben. Und bisher hat sie noch nichts dabei
gefunden, wenn ich sehe, wem sie Briefe schreibt (WEM, nicht WAS
sie schreibt). Der Vergleich hinkt stark. natuerlich koennen
andere Angehoerige deines Haushalts Briefe schreiben und
verschicken, die du nicht sehen sollst (und nicht sehen wirst).
Genausogut koennen sie aber auch aus der Telefonzelle an der Ecke
anrufen, wenn du es nicht mitbekommen darfst...
> Nicht nur DU waehlst auf Deinem Apparat Telefon-Nummern an.
> Es gibt (i.d.R.) auch andere Menschen, die Deinen Apparat benutzen
> koennten.
> Diese Leute weisst DU doch hoffentlich jedesmal auf den Umstand hin,
> das DU Dir die gewaehlte Nummer auf dem EVN ansehen wirst?
Wenn tatsaechlich mal jemand von mir aus telefoniert, der nicht
zu meinem Haushalt gehoert, mach ich ihn/sie in der Tat auf die
EVN aufmerksam. Du etwa nicht? Das ist doch selbstverstaendlich.
Es bleibt dennoch die generelle Frage: wer zwingt dich, einen EVN
zu beantragen? Und was nuetzt ein EVN, wenn ich darauf nicht
sehen kann, welche Verbindung da angeblich bestanden haben soll?
Ich habe einen EVN beantragt, um die Telekom zu kontrollieren,
nicht meine Frau. Und dafuer nuetzen Angaben mit Datum und
Ortszeit hezlich wenig. Ich werd ja nicht auf die Idee kommen,
meine Frau zu fragen "Hast du am 20.2. um 20.12Uhr telefoniert?"
Wer weiss das schon noch vier Wochen spaeter. Aber ob ich nach
Australien angerufen hab oder nicht, das kann ich mir merken :-)
Peter
P.S.: ich bin ganz bestimmt kein Gegner des Datenschutzes, im
Gegenteil. Aber ich halte auch nichts von einer Hysterie in
dieser Frage.
---
Peter Hauptmanns
(ph@phge1.ruhr.de)